Arbeitshygiene und Arbeitsmedizin sind eng miteinander verbundene, aufeinander angewiesene Fach- und Betreuungsgebiete.
Wichtige Grundlage des Gesundheitsschutzes bilden Vorschriften, oft in Form von Gesetzen, verbindlich vorgeschrieben.
In der DDR gehörten dazu vor allem Fachbereichs- und DDR-Standards.
Felder und Wellen: Beispiele für Art und Geltungsbereich von Standards, Bereich Gesundheits- und Arbeitsschutz
Bei der Ausarbeitung wurden internationale Empfehlungen und Normen (z. B. IEC, WHO), soweit möglich, berücksichtigt.
Um z. B. den Warenaustausch innerhalb des „östlichen Blocks“ (RGW – Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe) vorrangig zu erleichtern,
gab es multilateral RGW-Standards und bilateral (z. B. DDR- UdSSR) abgestimmte Vorschriften.
Im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Gesundheitswesen wurden parallel und ergänzend Rechtsvorschriften erlassen.
Dazu gehörten „Arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen“.
Aufeinander abgestimmt gliederten sie sich in „Arbeitsmedizinische Untersuchungsmethoden“ und „Arbeitshygienische Komplexanalyse“.
Wie in anderen Ländern auch, fußten sie u.a. auf:
- Grenzwerten für chemische und physikalische Faktoren
- zugehörige Mess- und Bewertungsvorschriften
Für bestimmte Berufe/Berufsgruppen galten, darauf Bezug nehmend, Arbeitsmedizinische Untersuchungen und deren Durchführungsbestimmungen.
Die Erarbeitung der umfangreichen Vorschriften war ein zum Teil langer Weg mit zahlreichen Zwischenergebnissen (s. Beispiele). Der Autor war fachlich und leitend in viele dieser Aktivitäten eingebunden. Eine ausführliche Darstellung findet sich u.a. in der Veröffentlichung: „Arbeitsmedizin im Osten Deutschlands (1945 – 1990)“. Darüber hinaus bieten die folgenden Beispiele einen Einblick in die Vielfalt gesundheitspolitischer Vorgaben.
Einige Gliederungspunkte aus dem Inhalt.
- Arbeitshygieneinspektion
- Betriebsgesundheitswesen
- Arbeitshygienische Zentren (AHZ) und Beratungsstellen (AHB)
- Medizinische Dienste
- Arbeitshygienische Normen
- Arbeitshygienische Komplexanalyse
- Arbeitsmedizinische Vorsorge
- Berufskrankheiten
- Zentrale Kataloge, Datenzusammenfassungen,
Projektbeurteilungen, Ausnahmegenehmigungen
Es folgen zwei Beispiele zu Weiterentwicklung/Fortschritten bei der Stabilisierung von gesundheitsbetreuenden Aktivitäten im Berufsleben:
Gegenüberstellung: Anfänge der Körperhaltungsbestimmung durch Beobachtung (a) zur Aufzeichnung mittels CUELA-HTR-System
(siehe Projekt 8. Ergonomische Bewertung körperlich belastender Tätigkeiten)
Eng gekoppelt waren Gesundheits- und Arbeitsschutz
über die „Standard-Arbeitsplatzkarte“,
anfänglich mit alter Technik im Lochkartensystem
Moderne EDV-Systeme vereinfachten bald Meldung, Speicherung und Nutzung arbeitsplatz- und personenbezogener Daten,
z.B. für deren abgestimmter Nutzung in Betrieben, für Betriebsärzte, Inspektionsorgane und statistische Auswertungen.
Bestandteil des Gesamtsystems wurde der „Arbeitshygienische Bericht“ und andere nützliche Zielvorhaben im betrieblichen Gesundheitssystem.
Auf dem Gebiet der Arbeitshygiene unterstützt wurden die sonst meist staatlich gelenkten Aktivitäten durch themenbezogene Arbeitsgruppen, wie sie sich z. B. in der Zentralen Arbeitsgemeinschaft Technische Arbeitshygiene (ZAG) aus Mitarbeitern nichtärztlicher Berufe (z. B. Physiker, Ingenieure, Chemiker), seit 1971 unter dem Dach der Gesellschaft für Arbeitshygiene und Arbeitsschutz zusammenschlossen. Neben dem Ziel der eigenen Weiterbildung galt es, staatliche Vorgaben (z. B. in Form der Standards) zu unterstützen. Von den ständigen Arbeitsgruppen Lärm, Vibration, Klima, Lüftung, Gase-Stäube-Dämpfe, Beleuchtung, Psychische Beanspruchung, Arbeitshygienische Analyse von Betriebsstätten wurden praktische Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt. Die im Selbstverlag (verantwortlicher Redakteur F. LÖSER) bereitgestellten „Informationen“ erweiterten mit gemeinsam geprüftem Wissen statistische Verfahren zur sicheren Bewertung von Messergebnissen (z. B. Stäube, chemische Schadstoffe, Lärm am Arbeitsplatz). Sie trugen im Rahmen der Analyse von Betriebsstätten, etwa bei Investitionsvorhaben, zur Vereinheitlichung bei.
Beispiel einer von der ZAG Technische Arbeitshygie herausgegebene Informationen
Die erfolgreiche Arbeit führte auch mit dazu, an der Akademie für Ärztliche Fortbildung, analog zur Facharztweiterbildung, für nichtärztliche Hochschulabsolventen im Gesundheitswesen den Lehrstuhl „Technische Arbeitshygiene“ zu schaffen.
Mit der Neubildung des Lehrstuhls wurde der Autor beauftragt (vgl. auch Projekt: 6. Schwerpunkte in Lehre und Ausbildung „Technische Arbeitshygiene“ – Arbeitsinhalte und deren Umsetzung).
Abschließend zu dieser Projektdarstellung soll auf einen sehr wertvollen Aspekt der fachlich-kollektiven Zusammenarbeit aufmerksam gemacht werden:
Das gemeinsame Ringen – und damit Weiterbildung und Werbung um Effektivitätsgewinn durch gemeinsames schöpferisches Denken und Handeln – führte zur fachübergreifender, vertrauter Zusammenarbeit.