Schwerpunkte in Lehre und Ausbildung

Der Befehl 234 der sowjetischen Militäradministration vom 9. Oktober 1947 stellte die Verbesserung der ärztlichen Betreuung in den Vordergrund.
Damit entwickelten sich über Jahrzehnte zahlreiche neue Rechtsvorschriften.
1978 trat die „Verordnung über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion“ mit darin verankerter arbeitsmedizinischer Vorsorge in Kraft. Sie förderte die Einheit von Prophylaxe, Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Metaphylaxe.
Wichtiges methodisches Material wurde nach mehrfachen Zwischenschritten 1988 durch die „Arbeitshygienische Komplexanalyse (AKA)“, parallel mit der „Methodik zur Wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO)“, ergänzt.
Mit diesem Instrumentarium standen Betriebsleiter jährlich in der Pflicht, Arbeitsplatzüberprüfungen zu veranlassen und die Ergebnisse nachweislich zu dokumentieren. Unterstützung und Kontrolle oblag vor allem staatlichen Organen des Gesundheits- (Arbeitshygieneinspektionen, Betriebspolikliniken) und des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzinspektionen), unterstützt von ihren bereits bestehenden Leitinstituten, Zentralinstitut für Arbeitsmedizin, Berlin-Lichtenberg, und Zentralinstitut für Arbeitsschutz, Dresden.

Die selbständigen, gut zusammenarbeitenden Einrichtungen verlangten über die genannten methodischen Vorschriften und den damit auferlegten Pflichten ausgebildetes Personal. Für den medizinischen Bereich verantwortete die in Berlin-Lichtenberg ansässige Akademie für Ärztliche Fortbildung (AfÄF) ihr Bildungsangebot um die Fortbildung von Ärzten zum Einsatz im Betriebsgesundheitswesen, in Arbeitshygieneinspektionen (AHI) und Arbeitshygienischen Zentren (AHZ). Der Lehrstuhl „Technische Arbeitshygiene“ mit Berufung des Autors wurde gebildet. Zum Teil mehrjährige Bildungsetappen galten dafür als Voraussetzung: Habilitation, Facultas docendi, Dozentur und Berufungsverfahren. Mit dem Lehrstuhl wurde das postgraduale Studium (ca. 4- bis 5 Jahre) nichtärztlicher Hochschulabsolventen gefördert. Zu diesen gehörten vor allem Chemiker, Physiker, Ingenieure und Psychologen. Ein Vorteil bestand darin, nun gemeinsam mit Ärzten das umfangreiche und fachübergreifende Instrumentarium von Mess- und Labortechnik, die Auswertung und Bewertung der Ergebnisse (einschließlich Konzentrationen in biologischem Material) verantwortungsvoll zu schultern. Nach bestandenem Kolloquium erhielten diese Kader die Weiterbildungsanerkennung „Fachchemiker-“, „Fachphysiker-“, „Fachingenieur der Medizin“. Ein weiterer Vorteil bestand darin, dass die Verständigung (medizinisches, physikalisch-technisches Vokabular) zwischen Arzt und Nichtmediziner begrifflich, aber fachspezifisch wesentliche Förderung erfuhr. Die tarifliche Bezahlung wurde angepaßt.

Auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften zur Messung, Aus- und Bewertung von Arbeitsumweltfaktoren und anderen Belastungen im Arbeitsprozess
(siehe auch Projekt: 5. Arbeitshygienische Standardisierung und arbeitsmedizinische Vorsorge) wurden bis 1989 gemeinsam folgende Dokumentationen verantwortet:

  • Arbeitsplatz- und betriebsbezogene Expositions- und Immissionsdaten
  • Personenbezogene Gesundheitsdaten

Wie gesetzlich, aber auch betrieblich vorgeschrieben fanden die Ergebnisse ihren Niederschlag in:

  • Betriebsakten der Arbeitshygieneinspektionen
  • Arbeitshygienischen Berichten und Protokollen von Betriebsbegehungen
  • Ausnahmegenehmigungen sowie speziellen Zustimmungsverfahren für Lärm- und Asbestarbeitsbereiche
  • Emissions- und Immissionskatalogen
  • Arbeitsplatz- und Rahmenarbeitsplatzcharakteristiken, Stoffdaten- und Kennzeichnungslisten für Arbeitsplätze und -bereiche
  • Unterlagen des Betriebsgesundheitswesens zur Nutzung bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge und kurativen Betreuung
  • Dokumentation der Staublungenbetreuung
  • der lungenfachärztlichen Betreuung von Asbestexponierten
  • Dokumentationen von Berunfskrankheiten-Anerkennungsverfahren

Darüber hinaus wurden zu Expositionsschwerpunkten branchenbezogene Unterlagen in den Arbeitshygienischen Zentren (AHZ), Wissenschaftlich-Technischen (WTZ) und Arbeitswissenschaftlichen (AWZ) erarbeitet. Fachspezifische Lehrstühle an Hochschulen und Universitäten unterstützten die Öffenlichkeitsarbeit in Form von Forschungsberichten und Publikationen. Im Rahmen epidemiologischer Untersuchungen lagen zusammenfassende Bewertungen vor. Das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZAM) erarbeitete jährlich zentrale Berichte zur arbeitshygienischen Situation und zu Ergebnissen des arbeitsmedizinischen Dispensaires. Gesondert geführte Dokumentationen entstanden u. a. im Bereich Uranerzbergbau und für die bewaffneten Organe. Auch noch nach 30 Jahren wird die gemeinsame Verantwortung zusammenfassend bewertet:
Für alle Tätigen im Bereich der „Technischen Arbeitshygiene“ war die Arbeit interessant, praxisorientiert und erfolgreich.

Im Zuge der Vereinigung beider deutscher Staaten galt es, auch für den Gesundheits- und Arbeitsschutz bundesdeutsche Gesetze und zugehöriges Methodeninventar zu übernehmen. Die Berufsgenossenschaften trugen dabei große Verantwortung, aber auch Lehrstühle landesweit. Dem Autor wurde von Prof. M. SCHWERES, Universität Hannover, Institut für Arbeitswissenschaft und Didaktik des Maschinenbaus (IADM), angeboten, für ein Jahr dessen Vorlesung zu übernehmen. Damit war eine besondere Herausforderung, aber auch Gelegenheit verbunden: Jede Vorlesungsstunde war neu zu erarbeiten. Studenten und Lektor waren dankbar, aus der damit verbundenen Gegenüberstellung gesetzlicher Regelungen und Erfahrungen hinzuzulernen.