Sicherung von DDR-Arbeitsdaten und Bewertung nach bundesdeutschem Recht

Um die Bedeutung der hier unter „DDR-Arbeitsdaten“ zusammengefassten Unterlagen sichtbar zu machen, ist deren systematische Erhebung seit den 60er Jahren in Erinnerung zu rufen. Der Gestaltung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen lagen arbeitshygienische Standards mit gesetzlichem Charakter zu Grunde. So waren bei Exposition gegenüber chemischen Schadstoffen mit gesundheitsrelevanter Wirkung wie für physikalische Faktoren (z. B. Lärm) standardisierte Mess- und Dokumentationsverfahren anzuwenden. Über Jahrzehnte erwuchsen daraus geordnete Datenbestände in Betrieben, Arbeitshygiene- und Arbeitsschutzinspektionen sowie in Betriebspolikliniken. Eine jährliche Übersicht fand sich im Arbeitshygienischen Bericht. Die messtechnisch erhobenen Daten bildeten eine wesentliche Grundlage für arbeitsmedizinischen Untersuchungen, je nach Art der arbeitsbedingten Belastung.

Erster Schritt – Datensicherung:
Der damalige Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) förderte seit 1990 mit Projektmitteln die Standortermittlung und Sicherstellung geeigneter beweiskräftiger Unterlagen. Es galt, die vor allem in Betrieben, Arbeitshygiene- und Arbeitsmedizinischen Einrichtungen (i.d.R. Betriebspolikliniken) vorhandenen Unterlagen zu sichern – ein Wettlauf mit der Zeit! Wirksame Unterstützung leisteten Mitarbeiter aus den Bereichen Arbeitshygiene, Arbeitsschutz und Betriebsgesundheitswesen. In der Zentralen Arbeitsgemeinschaft (ZAG) Technische Arbeitshygiene organisierte Mitarbeiter unterstützten intensiv das Vorhaben. Die folgenden zwei Grafiken machen jährlichen Zuwachs von Erfassungsbögen und die „Wanderung“ von Datenbeständen deutlich.

Zuwachs von Erfassungsbögen
Wanderung von Datenbeständen

Es entstand der BIA-Report „Einbeziehung von DDR-Arbeitsdaten in die Ermittlung des Sachverhalts im Versicherungsfall“. Wichtige Ergänzung erfuhr dieser durch die PC-Version des Standortkatasters.

Der Report li. beschreibt Einordnung und Nutzung für DDR-Arbeitsdaten in bundesdeutsche Bewertungssysteme.
Er wurde u.a. ergänzt (re.) durch ein Nutzerhandbuch für die PC-Version zur Recherche nach Datenstandorten.

Der Datenfundus bildete nach 1990 für die nun auch in den „Neuen Ländern“ verantwortlichen Berufsgenossenschaften eine wichtige Grundlage für Entscheidungen zur An- oder Aberkennung beruflich erworbener Gesundheitsbeeinträchtigungen (Arbeitsbelastungen einschließlich Arbeitsunfälle). Das Datenkataster war für eine 30jährige Nutzung vorgesehen, da nach dieser Latenzzeit Berufskrankheiten nicht mehr zu erwarten sind. Gesonderte Aufmerksamkeit galt den Bedingungen im Uranabbau unter Tage (Stichwort: WISMUT-AG).

Zweiter Schritt – Einbeziehung in bundesdeutsches Recht:
Da sich Mess-, Bewertungs- und Anerkennungskriterien für beruflich erworbene Krankheiten (z. B. Lärmschwerhörigkeit) bis 1989 zwischen Ost und West in Deutschland unterschieden, mussten die zugehörigen Mess- und Bewertungsverfahren den bundesdeutschen Regeln angepasst werden. In der „Konferenz über HVBG-Förderprojekte in den neuen Bundesländern“ wurde angeregt, für relevante Arbeitsumweltfaktoren und spezielle Maschinen zugehörige Mess- und Bewertungsverfahren zusammenzufassen und zugehörige Anleitungen für deren rechtssicheren Umgang bereitzustellen. Der Autor wurde in die Projektbetreuung und Ausarbeitung der Reports einbezogen.

Zwei Beispiele,
für die Datensicherung aus der DDR
begleitende BIA-Reports:
– 3/95:
Asbest an Arbeitsplätzen in der DDR
– 4/96:
Schwingungsbelastungen an Arbeitsplätzen in der DDR: Gabelstaplerfahrer